Nichtanhandnahme Strafverfahren | Staatsanwaltschaft
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Beschluss vom 20. Dezember 2021BEK 2021 179und 180MitwirkendKantonsgerichtspräsident Dr. Reto Heizmann,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.In SachenA.________,Privatkläger und Beschwerdeführer,gegen1.Staatsanwaltschaft,2. Abteilung, Postfach 1201, 6431 Schwyz,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin B.________,2.C.________,Beschuldigte und Beschwerdegegnerin (BEK 2021 179),3.D.________,Beschuldigte und Beschwerdegegnerin (BEK 2021 180),betreffendNichtanhandnahme Strafverfahren(Beschwerden gegen die Verfügungen der Staatsanwaltschaft vom 2. November 2021, SU 2021 6598 und SU 2021 6599);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.A.________ erstattete am 19. Juli 2021 bei der Staatsanwaltschaft Strafantrag gegen D.________ wegen Amtsmissbrauchs und Beschimpfung, eventualiter wegen versuchter Nötigung und Drohung. Sie habe ihm anlässlich einer Sitzung vom 3. Mai 2021 in angriffiger, herabwürdigender, missbräuchlicher, arglistiger und stossender Weise und in dem Gerechtigkeitsgedanken zuwiderlaufender Art stark verunsichert und diffamiert. Ausserdem soll sie ihn durch Rückzahlungsforderungen betreffend bereits bezogene und künftig erhältliche wirtschaftliche Hilfe unter Druck gesetzt haben. Vierzehn Tage später habe er nach einer Rücksprache beim zuständigen kantonalen Departement realisiert, dass die Beschuldigte ihn gezielt falsch informiert und in demütigender Weise zum Austritt aus der Fürsorge habe bewegen wollen. Dieses „Verhör“ habe bei ihm zu einer seelischen Belastung, an deren Folgen er heute noch zu kämpfen habe, sowie zu Verletzungen seiner Grundrechte geführt. Die Beschuldigte sei durch die Sachbearbeiterin C.________ unterstützt worden (U-act. 8.1.001).a)Die Staatsanwaltschaft überwies den Strafantrag gestützt auf
Mitwirkend
Kantonsgerichtspräsident Dr. Reto Heizmann,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.
In Sachen
A.________,Privatkläger und Beschwerdeführer,gegen1.Staatsanwaltschaft,2. Abteilung, Postfach 1201, 6431 Schwyz,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin B.________,2.C.________,Beschuldigte und Beschwerdegegnerin (BEK 2021 179),3.D.________,Beschuldigte und Beschwerdegegnerin (BEK 2021 180),
betreffend
Nichtanhandnahme Strafverfahren